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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HanseRocks
1. Geltung
Die folgenden AGB gelten über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer.
Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Kletterkursen, Kletterreisen oder Segelkursen und
sonstigen Veranstaltungen erfolgen ausschlie§lich auf Grundlage dieser AGB. Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch entgegenstehende
Geschäftsbedingungen der Teilnehmer, werden nur durch schriftliche Bestätigung des
Veranstalters wirksam. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten AGB und ihrer Bestimmung zur Folge.
2. Teilnahmevoraussetzungen
An den Veranstaltungen kann prinzipiell jeder teilnehmen, der die körperlichen und geistigen
Voraussetzungen, die der Kletter- und /oder Segelsport erfordert, erbringt.
In diesem Zusammenhang behält sich der Veranstalter unter Umständen die Ablehnung einer
Kursanmeldung vor. Erfüllt ein Teilnehmer zu Beginn oder im Verlaufe einer Veranstaltung die
Teilnahmevoraussetzungen nicht, oder widersetzt er sich sicherheitsrelevanten Anweisungen der
Veranstaltungsleitung und bringt sich und /oder andere damit in Gefahr, bleibt es dem
Veranstalter vorbehalten, den Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung
auszuschlie§en. In einem solchen Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Minderung oder
Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Für Minderjährige bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des / der Erziehungsberechtigten.
3. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt in beiderseitigem Interesse schriftlich ( auf dem
Postwege oder per E-Mail ) und wird vom Veranstalter als verbindlich betrachtet. Der Vertrag
kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.
Erfolgt die Anmeldung mündlich oder telefonisch, erhält der Anmeldende vom Veranstalter eine
schriftliche Kurs- bzw. Reiseanmeldung, die binnen 7 Tagen unterschrieben an den Veranstalter
zurückgeschickt werden muss. In diesem Falle kommt der Vertrag bei Eintreffen der
unterschriebenen Anmeldung beim Veranstalter zustande. Sondervereinbarungen und
Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
4. Bezahlung
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 10% des Veranstaltungspreises gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k, Abs. 3 BGB fällig. Die Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 28 Tage vor
Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei einer Anmeldung weniger als 28 Tage vor Beginn der
Veranstaltung bzw. einem Gesamtpreis unter € 100,- ist sofort der gesamte Preis zu zahlen.
Wird eine dieser Zahlungen nicht fristgemä§, in der falschen Höhe oder nicht geleistet, so wird
dies wie ein Rücktritt vom Vertrag gewertet. ( s. 5. ). Ein Anspruch auf Zahlung der
Veranstaltungsgebühr gemä§ Staffelung bei Reiserücktritt (s. 5.) bleibt hierdurch unberührt.
Der angegebene Preis gilt, sofern nicht anders angegeben, pro Teilnehmer.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat jedoch
schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise ohne vorherige
Rücktrittserklärung ist der Veranstalter berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, jedoch mindestens € 50,-.
Ab dem 59. Tag bis einschlie§lich 30. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 29. bis einschlie§lich 15.
Tag vor Reiseantritt 40%, ab dem 14. bis einschlie§lich 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab dem 6. Tag
vor Reiseantritt 90% des Reisepreises. Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des
Reisepreises.
Bei vorzeitiger Abreise oder Kursabbruch des Teilnehmers verfallen sämtliche Ansprüche auf
Leistung gegenüber dem Veranstalter.
Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung im selben Jahr sind ebenfalls jederzeit möglich. Es
gelten hierbei die gleichen Fristen wie beim Rücktritt.
Kann der angemeldete Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht selbst an einer Veranstaltung
teilnehmen, so ist er berechtigt seinen Leistungsanspruch auf einen Ersatzteilnehmer zu
übertragen. Er und die Ersatzteilnehmer sind dann gesamtschuldnerisch verantwortlich für die
Erbringung der Veranstaltungsgebühr.
Der Veranstalter ist berechtigt die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit
€ 25,- zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten für Änderungen bei Leistungsträgern
(Fähre, Flug, etc.) dem Teilnehmer zu belasten. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt
eine als Ersatzteilnehmer benannte Person abzulehnen, wenn diese nicht den
Teilnahmevoraussetzungen gem. 2. entspricht.
6. Leistung
Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Nebenabreden, mündliche Absprachen und Sondervereinbarungen gelten in diesem
Zusammenhang ausschlie§lich in Schriftform. Die angebotenen und wie oben vereinbarten
Leistungen sind für den Veranstalter bindend.
Kletterkurse werden ausschlie§lich von ausgebildeten und erfahrenen Klettertrainern
durchgeführt.
Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung
abzeichnen, werden dem angemeldeten Teilnehmer vom Veranstalter unverzüglich angezeigt.
Abweichungen können sich im Verlauf der Veranstaltung jederzeit aufgrund höherer Gewalt
Streik, innerer Unruhen oder Unwetter ergeben. Bedingt durch die Art der angebotenen
Unternehmungen, die überwiegend in freier Natur stattfinden, kann der Kursverlauf durch
schlechtes Wetter beeinflusst werden. Der Veranstaltungsleiter ist jedoch bemüht im
Einvernehmen mit den Teilnehmern noch während der Veranstaltung auch geeigneten
Alternativen zu suchen wie Kletterhallen, regensicheres Klettergebiet, Wanderungen, kulturelle
Ereignisse. Der Veranstalter trägt durch die gewissenhafte Auswahl des Veranstaltungsortes
hinreichend dazu bei, dass der Kursverlauf wie geplant umgesetzt werden kann.
Er ist letztlich jedoch nicht für das Wetter verantwortlich. Insofern wird darauf hingewiesen, dass
schlechtes Wetter (Regen, Feuchtigkeit, Sturm, Schnee, Hagel, Nebel, Gewitter oder Hitze) nicht
als Leistungsmangel gewertet werden kann.
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
z.B. der Flughafengebühr oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten.
Falls nachträgliche Preisänderungen 5% des ursprünglichen Reisepreises übersteigen, oder
erhebliche Änderungen einer Reiseleistung eintreten, so ist unmittelbar nach Kenntnis dieser
Änderung der Teilnehmer berechtigt kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten.
7. Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn aufgrund von höherer
Gewalt, inneren Unruhen, Streik, Krankheit des Veranstaltungsleiters die Veranstaltung nicht
durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden kann. Dem Teilnehmer entsteht hierdurch ein
Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Gebühr bzw. Minderung.
Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nicht anders angegeben, bei 4 Teilnehmern. Wird diese
Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, auf
einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder mit einer anderen Veranstaltung zusammenzulegen.
Dem angemeldeten Teilnehmer wird in einem solchen Falle ein besonderes Kündigungsrecht
eingeräumt. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann in diesem Zusammenhang nicht geltend
gemacht werden.
Eine Durchführung der Veranstaltung ist auf Wunsch der Teilnehmer und einer Neukalkulation
des Veranstaltungspreises möglich.
8. Haftung
Die Teilnehmer werden vor Veranstaltungsbeginn über die mit dem Kletter- und /oder Segelsport
verbundenen Risiken mündlich aufgeklärt. Die Teilnahme erfolgt jedoch grundsätzlich auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko der Teilnehmer.
Die Teilnahme Minderjähriger erfordert die Zustimmung des/ der Erziehungsberechtigten.
HanseRocks haftet für Schädigungen von Leben, Körper und Gesundheit bei Teilnehmern sowie
für sonstige Schäden (insbesondere Vermögensschäden) nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger
Pflichtverletzung des Kursleiters oder dessen Erfüllungsgehilfen. Bei Zuwiderhandlung gegen die
Anweisung des Veranstaltungsleiters wird im Falle des Eintritts eines Schadens keine Haftung
übernommen.
Den Teilnehmern wird ergänzend der Abschluss einer Reiseunfall-, Reiserückführungs-
Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung empfohlen. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Auto,
Schiff, Flugzeug, etc.) gilt die Beförderungsbedingung der jeweiligen Transportunternehmen.
Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen vom Veranstalter ausgewählten
Leistungsträger verursacht worden sind oder welche vom Veranstalter weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf
die dreifache Höhe des Veranstaltungspreises beschränkt. § 651 BGB ist Bestandteil dieses
Vertrages.
Treten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung ihres Reisegepäcks auf, so haftet der
Veranstalter nur, wenn diese durch den Veranstalter verursacht wurden und sofort nach
Auftreten diesem gemeldet wurden.
9. Gewährleistung
Erbringt der Veranstalter Leistungen nicht vertragsgemä§, so kann der Teilnehmer Abhilfe
verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismä§ig
hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem,
objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Der Teilnehmer ist berechtigt für die Dauer der nicht
vertragsgemä§en Leistungserbringung eine Herabsetzung der Veranstaltungsgebühr (Minderung)
zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anmeldung eines Leistungsmangels
beim Veranstalter. Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis zu einem Monat nach vertraglich
vorgesehenem Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden.
10. Vorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Devisen- und Zollvorschriften ist jeder Teilnehmer, der im
Besitz eines gültigen Ausweises sein muss, selbstverantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
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