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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Teilnehmer. Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit Kletterkursen, Kletterreisen oder Segelkursen und sonstigen Veranstaltungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer, werden nur durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters wirksam. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB und ihrer Bestimmung zur Folge.
2. Teilnahmevoraussetzungen
An den Veranstaltungen kann prinzipiell jeder teilnehmen, der die körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die der Kletter- und/oder Segelsport erfordert, erbringt. In diesem Zusammenhang behält sich der Veranstalter unter Umständen die Ablehnung einer Kursanmeldung vor. Erfüllt ein Teilnehmer zu Beginn oder im Verlaufe einer Veranstaltung die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder widersetzt er sich sicherheitsrelevanten Anweisungen der Veranstaltungsleitung und bringt sich und / oder andere damit in Gefahr, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, den Teilnehmer teilweise oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Für Minderjährige bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten.
3. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt in beiderseitigem Interesse schriftlich (auf dem Postwege oder per E-Mail) und wird vom Veranstalter als verbindlich betrachtet. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Erfolgt die Anmeldung mündlich oder telefonisch, erhält der Anmeldende vom Veranstalter eine schriftliche Kurs- bzw. Reiseanmeldung, die binnen 7 Tagen unterschrieben an den Veranstalter zurückgeschickt werden muss. In diesem Falle kommt der Vertrag bei Eintreffen der unterschriebenen Anmeldung beim Veranstalter zustande. Sondervereinbarungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
4. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Veranstaltungspreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k, Abs. 3 BGB fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei einer Anmeldung weniger als 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung bzw. einem Gesamtpreis unter € 100,- ist sofort der gesamte Preis zu zahlen. Wird eine dieser Zahlungen nicht fristgemäß, in der falschen Höhe oder nicht geleistet, so wird dies wie ein Rücktritt vom Vertrag gewertet (s. 5.).
Ein Anspruch auf Zahlung der Veranstaltungsgebühr gemäß Staffelung bei Reiserücktritt (s.5. bleibt hierdurch unberührt). Der angegebene Preis gilt, sofern nicht anders angegeben, pro Teilnehmer. Alle Preise und Kursgebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung ist der Veranstalter berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
• Bis zum 28. Tag vor Anreise 10% des Reisepreises, mindestens € 50,-.
• Ab dem 27. Tag bis zum 8. Tag vor Anreise 50% des Reisepreises.
• Ab dem 7. Tag bis zum 1.Tag vor Anreise 90% des Reisepreises.
Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
Bei vorzeitiger Abreise oder Kursabbruch des Teilnehmers verfallen sämtliche Ansprüche auf Leistung gegenüber dem Veranstalter. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung im selben Jahr sind ebenfalls jederzeit möglich. Es gelten hierbei die gleichen Fristen wie beim Rücktritt. Kann der angemeldete Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht selbst an einer Veranstaltung teilnehmen, so ist er berechtigt, seinen Leistungsanspruch auf einen Ersatzteilnehmer zu übertragen. Er und die Ersatzteilnehmer sind dann gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Erbringung der Veranstaltungsgebühr. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit € 25,- zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten für Änderungen bei Leistungsträgern (Fähre, Flug, etc.), dem Teilnehmer zu belasten. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt eine als Ersatzteilnehmer benannte Person abzulehnen, wenn diese nicht den Teilnahmevoraussetzungen gem. 2. entspricht.
6. Leistung
Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Nebenabreden, mündliche Absprachen und Sondervereinbarungen gelten in diesem Zusammenhang ausschließlich in Schriftform. Die angebotenen und wie oben vereinbarten Leistungen sind für den Veranstalter bindend. Kletterkurse werden ausschließlich von ausgebildeten und erfahrenen Klettertrainern durchgeführt. Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die sich bereits im Vorfeld der Veranstaltung abzeichnen, werden dem angemeldeten Teilnehmer vom Veranstalter unverzüglich angezeigt. Abweichungen können sich im Verlauf der Veranstaltung jederzeit aufgrund höherer Gewalt, Streik, innerer Unruhen oder Unwetter ergeben. Bedingt durch die Art der angebotenen Unternehmungen, die überwiegend in freier Natur stattfinden, kann der Kursverlauf durch schlechtes Wetter beeinflusst werden.
Der Veranstaltungsleiter ist jedoch im Einvernehmen mit den Teilnehmern bemüht, noch während der Veranstaltung nach geeigneten Alternativen wie Kletterhallen, regensicheres Klettergebiet, Wanderungen, kulturelle Ereignisse zu suchen. Der Veranstalter trägt durch die gewissenhafte Auswahl des Veranstaltungsortes hinreichend dazu bei, dass der Kursverlauf wie geplant umgesetzt werden kann. Er ist letztlich jedoch nicht für das Wetter verantwortlich. Insofern wird darauf hingewiesen, dass schlechtes Wetter ( Regen, Feuchtigkeit, Sturm, Schnee, Hagel, Nebel, Gewitter oder Hitze) nicht als Leistungsmangel gewertet werden kann. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. der Flughafengebühr oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Falls nachträgliche Preisänderungen 5% des ursprünglichen Reisepreises übersteigen oder erhebliche Änderungen einer Reiseleistung eintreten, ist unmittelbar nach Kenntnis dieser Änderung der Teilnehmer berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten.
7. Kündigung durch den Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn aufgrund von höherer Gewalt, inneren Unruhen, Streik, Krankheit des Veranstaltungsleiters die Veranstaltung nicht durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden kann. Dem Teilnehmer entsteht hierdurch ein Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Gebühr bzw. Minderung. Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nicht anders angegeben, bei 4 Teilnehmern. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder mit einer anderen Veranstaltung zusammenzulegen. Dem angemeldeten Teilnehmer wird in einem solchen Falle ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht werden. Eine Durchführung der Veranstaltung ist auf Wunsch der Teilnehmer und einer Neukalkulation des Veranstaltungspreises möglich.
8. Haftung
Die Teilnehmer werden vor Veranstaltungsbeginn über die mit dem Kletter- und /oder Segelsport verbundenen Risiken mündlich aufgeklärt. Die Teilnahme erfolgt jedoch grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko der Teilnehmer. Die Teilnahme Minderjähriger erfordert die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. HanseRocks haftet für Schädigungen von Leben, Körper und Gesundheit bei Teilnehmern sowie für sonstige Schäden ( insbesondere Vermögensschäden) nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des Kursleiters oder dessen Erfüllungsgehilfen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisung des Veranstaltungsleiters wird im Falle des Eintritts eines Schadens keine Haftung übernommen. Den Teilnehmern wird ergänzend der Abschluss einer Reiseunfall-, Reiserückführungs-, Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung empfohlen. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Auto, Schiff, Flugzeug u.a.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen. Treten Schäden auf, welche allein durch einen vom Veranstalter ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des Veranstaltungspreises beschränkt. § 651 BGB ist Bestandteil dieses Vertrages. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung ihres Reisegepäcks auftreten, so haftet der Veranstalter nur, wenn diese durch den Veranstalter verursacht wurden und sofort nach Auftreten diesem gemeldet wurden.
9. Gewährleistung
Erbringt der Veranstalter Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der Veranstalter ist berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Der Teilnehmer ist berechtigt für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung eine Herabsetzung der Veranstaltungsgebühr (Minderung) zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anmeldung eines Leistungsmangels beim Veranstalter. Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden.
10. Vorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Devisen- und Zollvorschriften ist jeder Teilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises sein muss, selbstverantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
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